MVD Addendum

Konditionen

1.

Registrierung

1.1

Das UNTERNEHMEN ist für die Richtigkeit aller seiner Daten verantwortlich. MIAG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der MIAG-Portal durch das UNTERNEHMEN entstehen. MIAG ist berechtigt, dem UNTERNEHMEN sämtliche Schäden in Rechnung zu stellen, die durch vorsätzliche Angabe falscher Daten entstehen.

1.2

Die Registrierung ist abgeschlossen, sobald die Vereinbarung zwischen dem UNTERNEHMEN und der BANK unterzeichnet wurde. MIAG hat keinen Einfluss auf die Aufnahme des UNTERNEHMENS als Kunde der BANK und/oder den Abschluss der Vereinbarung.

2.

Vollmachten und Beschränkungen

2.1

Das UNTERNEHMEN bevollmächtigt MIAG, in seinem Namen an die BANK Erklärungen abzugeben und Daten sowie Vorfinanzierungsangebote zu übermitteln.

2.2

Das UNTERNEHMEN ist weder von den Anschlussgesellschaften, noch MIAG oder der BANK gesperrt.

2.3

Die Berechnung der vorzufinanzierenden Mindest- und Höchstbeträge erfolgt nach der von MIAG festgelegten Methode. MIAG ist jederzeit berechtigt, diese Methode zu ändern oder einzelne Forderungen auszuschliessen.

2.4

MIAG hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der BANK, einzelne Forderungen vorzufinanzieren.

3.

Kosten

3.1

Zusammensetzung

3.1.1

Maliyetler, MIAG Ana Sayfasının kullanımı için bir ücret ve ŞİRKET ile BANKA arasında iki taraflı olarak kararlaştırılan finansman maliyetlerinden oluşmaktadır.

3.1.2

Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Gebühr für die Nutzung der MIAG-Portal und den bilateral zwischen dem UNTERNEHMEN und der BANK vereinbarten Finanzierungskosten.

3.1.3

Die Gebühr wird von MIAG in Rechnung gestellt und von der Zahlung der BANK an das UNTERNEHMEN abgezogen. MIAG ist vom UNTERNEHMEN ermächtigt, mit den Anschlussgesellschaften und der BANK Vereinbarungen über den Einzug der Gebühr und deren Abzug von den vorzufinanzierenden Forderungen zu treffen.

3.1.4

Nimmt das UNTERNEHMEN die Vorfinanzierung von Forderungen in Anspruch, so wird die Vergütung gemäss Nummer 3 diese Vertrages separat in Rechnung gestellt und von offenen Forderungen des UNTERNEHMENS gegenüber den Anschlussgesellschaften abgezogen.

3.2

Berechnung

3.2.1

Das UNTERNEHMEN kann die Gesamtkosten für die Vorfinanzierung seiner Forderungen auf der MIAG-Portal vorberechnen lassen. Akzeptiert das UNTERNEHMEN die Berechnung, werden die ausgewählten Forderungen in Form eines verbindlichen Vorfinanzierungsangebotes an die BANK übermittelt.

3.2.2

Das Vorfinanzierungsangebot wird bei der BANK zur Bearbeitung eingereicht. Der Status ist auf der MIAG-Portal ersichtlich. Allfällige Unterschiede der Kosten zwischen der Vorkalkulation gemäss MIAG-Portal und der von der BANK ausgeführten Vorfinanzierung sind auf Änderungen des Referenzzinssatzes und/oder auf besondere Preisvereinbarungen zwischen dem UNTERNEHMEN und der BANK zurückzuführen.

4.

Haftung

4.1

Für die Richtigkeit der Daten auf der MIAG-Portal kann keine Haftung übernommen werden.

4.2

Schadensersatzansprüche gegen MIAG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, MIAG hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. In diesem Zusammenhang haftet MIAG insbesondere nicht gegenüber dem UNTERNEHMEN oder einem Erfüllungsgehilfen des UNTERNEHMENS oder einem Dritten für Schäden, die direkt, indirekt oder als unlogische Folge von ungenauen oder unvollständigen Informationen, Verzögerungen, Unterbrechungen, Fehlern oder der Nichterbringung der Dienstleistung, der Aktualisierung der Liste oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit den dem UNTERNEHMEN zur Verfügung gestellten Informationen oder einer vom UNTERNEHMEN im Vertrauen auf die Daten getroffenen Entscheidung oder durchgeführten Massnahme entstehen. MIAG haftet gegenüber dem UNTERNEHMEN oder Dritten nicht für entgangene Gewinne, indirekte Schäden oder Folgeschäden.

4.3

Die von der BANK vorfinanzierten Forderungen werden von MIAG direkt an die BANK gezahlt. Ist das UNTERNEHMEN nach Erhalt der Vorfinanzierung noch Inhaber dieser Forderungen, so gehen die zugrundeliegenden Forderungen, einschliesslich der damit verbundenen Rechte, automatisch auf die MIAG über.

4.4

Das UNTERNEHMEN verpflichtet sich, etwaige Verbindlichkeiten innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, wenn infolge der Vorfinanzierung von Forderungen solche Verbindlichkeiten des UNTERNEHMENS gegenüber einer Anschlussgesellschaft oder MIAG entstehen und gleichzeitig keine Verrechnungsmöglichkeit dieser Verbindlichkeiten gemäss 4.3 des Vertrages besteht.

5.

Kündigung

5.1

MIAG ist jederzeit berechtigt die Finanzierung einzustellen sowie Umfang, Art und Inhalt der angebotenen Leistungen zu ändern und/oder diese ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

5.2

MIAG hat das Recht, den Zugang zur MIAG-Portal zu sperren. MIAG oder die BANK können die Registrierung des UNTERNEHMENS ablehnen und frühere Registrierungen ohne Angabe von Gründen löschen.